Reichweite des Patentschutzes
Der Patentschutz umfasst auch das durch Vermehrung der Sorten entstehende Material. Allerdings endet nach derzeitiger Gesetzeslage dieser Schutz am sogenannten Landwirteprivileg. Danach darf ein Landwirt sein Erntegut auch bei patentgeschützten Pflanzen für die generative oder vegetative Vermehrung durch ihn selbst im eigenen Betrieb verwenden.
Geraten von einem GVO-Feld Pollen oder sonstige Einträge auf ein gentechnikfrei bewirtschaftetes Feld, stehen dem Patentinhaber (regelmäßig also der Biotechnologie- oder Saatgutfirma) keine Patentschutzansprüche wie etwa Lizenzgebühren oder Entschädigung zu, es sei denn der Landwirt macht sich die Auskreuzung gezielt zunutze. Verfahren wie sie in Kanada im Zusammenhang mit dem Landwirt Percy Schmeiser bekannt wurden, sind daher in Deutschland nur sehr schwer möglich.