Ziele und Grundsätze des Naturschutzes
Up one level- Allgemeines
- Schutzgegenstand
- § 1 BNatSchG legt als Schutzgegenstände Natur und Landschaft im besiedelten und unbesiedelten Bereich fest.
- Schutzgründe
- Der Schutz von Natur und Landschaft erfolgt auf Grund ihres Eigenwertes, als Lebensgrundlage für den Menschen sowie in Verantwortung für künftige Generationen.
- Maßnahmenkatalog
- Schutzziele
- Dauerhafte Sicherung