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Struktur des Artenschutzrechts

Das Artenschutzrecht gehört zu den ältesten Teilgebieten des Naturschutzrechts.

  • Zu Beginn lag der Schwerpunkt eher auf den Arten oder Artengruppen die infolge ihrer besonderen Attraktivität durch Ausgrabung, Pflücken oder Fangen bedroht waren, während
  • heute der Schwerpunkt auf der Erhaltung der Artenvielfalt liegt (Schutz der Biodiversität).

Die Reduktion der Artenvielfalt wird weltweit als eines der größten umweltpolitischen Probleme erachtet. Zwar sind Arten im Rahmen der natürlichen Evolution von jeher entstanden und verschwunden. Alle wissenschaftliche Analysen belegen aber, dass menschliche Aktivitäten und Eingriffe das Artensterben stark beschleunigt haben.

Das Bundesverfassungsgericht hat 1982 folgendes formuliert:

„die Allgemeinheit hat ein überragendes Interesse daran, dass die Tierwelt in ihrer durch Zivilisationseinflüsse ohnehin gefährdeten Vielfalt nicht nur in der Gegenwart, sondern auch für kommende Generationen erhalten bleibt“ (BVerfG, NuR 1983, 151)


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