Warum Naturschutz?
In der öffentlichen Wahrnehmung wird der Naturschutz häufig auf den Schutz von seltenen oder vom Aussterben bedrohten Tier- und Pflanzenarten reduziert. Der gesetzliche Auftrag geht jedoch weit über dieses enge Verständnis hinaus (Sondergutachten des Sachverständigenrates für Umweltfragen „Für eine Stärkung und Neuorientierung des Naturschutzes“, BT-Drs. 14/9852, S. 11). Ziel des Naturschutzes und des Naturschutzrechts ist der ganzheitliche Schutz der Natur; dies schließt neben dem Schutz der Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensräume auch die Leistungsfähigkeit des gesamten Naturhaushaltes, die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter und die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft ein, vgl. § 1 Abs. 1 BNatSchG.
Für die Bewahrung unserer Natur sprechen sowohl anthropozentrische („Schutz der Natur um des Menschen willen“) als auch physiozentrische Gründe („Schutz der Natur um ihrer selbst willen“). Unter den anthropozentrischen Gesichtspunkten kommt vor allem den ökonomischen Gründen eine besondere Bedeutung zu. So dient Naturschutz der Sicherung der Nutzbarkeit der Naturgüter als Nahrungsmittel (z.B. Landwirtschaft, Fischerei, Jagd) oder als Rohstoffe (z.B. Forstwirtschaft, Gewinnung von Bodenschätzen, Wirkstoffe in Arzneimitteln) sowie dem Schutz der abiotischen Naturhaushaltsbestandteile Boden, Wasser und Luft, die für das Leben und die Gesundheit des Menschen essenziell sind.