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Natura 2000

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Einleitung
 
Umsetzung von Richtlinien in nationales Recht
 
Europarechtliche Vorgaben für die Einrichtung des Netzwerkes „Natura 2000“
Das Europäische ökologische Netz „Natura 2000“ besteht nach Art. 3 Abs. 1 FFH-RL aus den nach der V-RL ausgewiesenen Vogelschutzgebieten und den nach der FFH-RL ausgewiesenen Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung, welche die natürlichen Lebensraumtypen des Anhangs I sowie die Habitate der Arten des Anhang II der FFH-RL umfassen.
Meldeverfahren und notwendige Unterschutzstellung
 
Geschützte Meeresflächen in der ausschließlichen Wirtschaftszone und auf dem Festlandsockel
 
Literatur
 
Rechtsprechung
 
Schutzgebietssystem Natura 2000
 
Schutzgebietssystem Natura 2000
 

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