Bundesrat ruft bei Kreislaufwirtschaftsgesetz Vermittlungsausschuss an
hip vom 13.12.2011
Der Bundesrat hat beschlossen, im Rahmen der Beratungen über das Kreislaufwirtschaftsgesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen. Das geht aus einer Unterrichtung durch den Bundesrat (17/7931) hervor. Der Ausschuss wird am Mittwoch, den 14. Dezember darüber beraten. Nach Meinung der Länderkammer würden durch das Gesetz private Entsorger gegenüber kommunalen Betrieben bevorzugt. Die in dem Gesetz (17/6052) vorgesehene „ ökologische Gleichwertigkeitsprüfung“ soll daher aus dem Gesetz gestrichen werden. Danach sollen private Entsorger nur dann den Zuschlag erhalten, falls sie eine „höherwertige“ Sammlung von Abfällen anbieten können.
Der Vorschlag des Bundestages sei kein tragfähiger Kompromiss, heißt es in der Unterrichtung des Bundesrates. Der Vorschlag sei für die Behörden der Länder „kaum nachvollziehbar“. Er stelle vielmehr eine „Rosinenpickerei“ dar, durch die gewerbliche Sammler begünstigt würden, heißt es in dem Papier weiter. Mit dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz soll die EU-Abfallrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden.