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BVerwG - Autobahn A 94 darf im Abschnitt Forstinning-Pastetten gebaut werden

PressemitteilungNr. 86/2008 BVerwG 9 B 28.08; BVerwG 9 B 29.08; BVerwG 9 B 30.08 16.12.2008

Mit Urteilen vom 30. Oktober 2007 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof verschiedene Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern für den Neubau der Autobahn A 94 im 6,2 km langen Abschnitt Forstinning-Pastetten (Teil der geplanten Autobahnverbindung München-Mühldorf-Simbach-Pocking) abgewiesen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Anträge der Kläger auf Zulassung der Revision gegen diese Urteile nunmehr zurückgewiesen. Damit steht rechtskräftig fest, dass die A 94 im genannten Abschnitt gebaut werden darf.

BVerwG 9 B 28.08 bis 30.08 - Beschlüsse vom 5. Dezember 2008

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