EU-Kommission eröffnet Debatte über Biomüllbewirtschaftung
Pressemitteilung IP/08/1879 vom 3.12.2008
Die Europäische Kommission hat heute ein Grünbuch über die Bewirtschaftung von Bioabfall in der Europäischen Union vorgestellt. Biomüll - biologisch abbaubare Abfälle aus Gärten, Küchen und aus der Lebensmittelverarbeitung - macht rund ein Drittel der festen Siedlungsabfälle aus und hat beträchtliche Umweltauswirkungen. Landet er auf Deponien, so entsteht bei der Zersetzung hauptsächlich Methan, ein aggressives Treibhausgas, das sich 23mal stärker auf den Klimawandel auswirkt als Kohlendioxid. Die Abfallbewirtschaftung in der EU ist bereits durch eine umfassende Verordnung geregelt, aber mit Biomüll kann möglicherweise noch besser umgegangen werden, etwa zur Gewinnung von erneuerbaren Energien oder von Recyclingmaterial. Im heutigen Grünbuch werden verschiedene Optionen für die Bioabfallbewirtschaftung in der Europäischen Union vorgestellt, und es soll geklärt werden, ob gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, und wenn ja, ob ein Vorgehen auf EU-Ebene, auf einzelstaatlicher oder auf lokaler Ebene am sinnvollsten wäre. Alle Interessenvertreter sind aufgefordert, hierzu Stellung zu nehmen.
EU-Umweltkommissar Stavros Dimas erklärte: „Die EU muss sich hin zu einer ressourcenschonenden Recycling-Gesellschaft entwickeln, und gerade Biomüll lässt sich noch optimaler nutzen. Ressourcen, die nach einer ersten Ausbeute zu Abfällen werden, müssen wiederverwertet und so zu neuen Ressourcen werden. Energie aus Bioabfällen in Form von Biogas oder Wärmeenergie ist ein Beitrag zum Klimaschutz, und hochwertiger Kompost unterstützt gesunde Böden und die Artenvielfalt. Alle Beteiligten müssen zusammenarbeiten, um gemeinsam auf die Bewirtschaftungsoptionen zu setzen, die für unsere Umwelt von größtem Nutzen sind.“
Bioabfallbewirtschaftung
Die Wirtschaftsentwicklung in der EU geht mit wachsenden Abfallbergen einher, die unnötige Werkstoff- und Energieverluste und Umweltschäden verursachen. Jährlich fallen in der EU schätzungsweise 75 bis 100 Mio. t Biomüll in Form von Speiseresten und Gartenabfällen an.
Die Hauptbelastung durch Biomüll stellt das Methan dar, das sich bei der Ablagerung biologisch abbaubarer Abfälle auf Deponien bildet. Um hier vorzubeugen, wurde die Deponie-Richtlinie (Richtlinie 99/31/EG des Rates) mit klaren Vorgaben für die Deponiebewirtschaftung erlassen. Aber Deponien sind trotzdem immer noch die gängigste Methode zur Beseitigung fester Siedlungsabfälle in der erweiterten EU.
Alternativen hierzu sind die getrennte Sammlung, vor allem von Grünabfall, mit anschließender Kompostierung oder anaerober Vergärung, die biologische Behandlung von Bioabfällen und die Verbrennung mit hoher oder niedriger Energieausbeute. Die ökologischen und wirtschaftlichen Vorteile der verschiedenen Behandlungsmethoden hängen in hohem Maße von örtlichen Bedingungen wie der Bevölkerungsdichte, der Infrastruktur und dem Klima ab. In den Mitgliedstaaten ist die Bioabfallbewirtschaftung derzeit sehr unterschiedlich geregelt und reicht von eher schwachen Initiativen bis hin zu ehrgeizigen politischen Maßnahmen. Insgesamt muss jedoch noch mehr unternommen werden, damit weniger Bioabfälle auf Deponien landen und ein hoher Grad an Energierückgewinnung und Recycling gewährleistet werden kann.
Hauptpunkte des Grünbuchs
Im Grünbuch werden die einzelnen Praktiken der Mitgliedstaaten bei der Bioabfallbewirtschaftung kurz erläutert und die Vor- und Nachteile dieser Methoden unter Berücksichtigung ökologischer, wirtschaftlicher und sozialer Aspekte beleuchtet.
Ebenfalls eingegangen wird auf das bestehende Regelwerk. Die Bewirtschaftung von Bioabfällen ist bereits durch eine Reihe von EU- und nationalen Rechtsvorschriften abgedeckt, unter anderem das Gebot der Fernhaltung von Mülldeponien (Deponie-Richtlinie), die Förderung von Recycling (neue Abfallrahmenrichtlinie), Verbrennung und Kompostierung (Abfallverbrennungsrichtlinie, IVU-Richtlinie und Verordnung über tierische Nebenprodukte) sowie Produktnormen und Bewirtschaftungsauflagen (Verordnung über ökologischen Landbau, EU-Ökosiegelanforderungen an Kompost, einzelstaatliche Normen). In Arbeit sind weitere Maßnahmen wie Kriterien, wann Kompost nicht mehr als Abfall gilt, und Leitlinien für die optimale Bewirtschaftung.
Im Grünbuch erörtert werden auch neue Rechtsvorschriften, die mehr Recycling und Energierückgewinnung aus Biomüll gewährleisten könnten. Mit dem Grünbuch soll eine Debatte unter allen interessierten Gruppierungen angestoßen werden, um der Kommission nicht zuletzt die Einschätzung zu erleichtern, ob auf EU-Ebene weiterer Handlungsbedarf besteht. Für etwaige Rechtsvorschriften wird 2009 zunächst eine Folgenabschätzung vorgenommen. Je nach Ergebnis dieser Folgenabschätzung könnte 2010 ein entsprechender Rechtsakt verabschiedet werden.
Alle Beteiligten und die Öffentlichkeit sind aufgefordert, bis 15. März 2009 (Ende der Konsultation) ihre Meinung abzugeben.
Weitere Auskünfte und Teilnahme an der Konsultation:
http://ec.europa.eu/environment/waste/compost/index.htm