EU-Kommission fordert Rumänien zur Einhaltung der Vogelschutzbestimmungen auf
Reference: IP/10/1231 Date: 30/09/2010
Brüssel, den 30. September 2010
Umwelt: Kommission fordert Rumänien zur Einhaltung der Vogelschutzbestimmungen auf
Die Europäische Kommission fordert Rumänien auf, seine Vogelschutzbestimmungen mit dem EU-Recht vollständig in Einklang zu bringen. Der Kommission bereitet Sorge, dass die nach rumänischem Recht ausgewiesenen Jagdzeiten mit Zeiten zusammenfallen, in denen ein besonderer Schutzbedarf besteht. Rumänien hat zwei Monate Zeit, um der mit Gründen versehenen Stellungnahme nachzukommen. Andernfalls kann die Kommission Rumänien vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen.
Der für Umwelt zuständige EU-Kommissar Janez Potočnik erklärte hierzu: „Die Vogelschutzrichtlinie ist ein wichtiger Bestandteil des Naturschutzrechts der EU. Ich fordere Rumänien daher auf, seine Rechtsvorschriften mit dem EU-Recht in Einklang zu bringen.“
Gewährleistung einer nachhaltigen Jagd
Die Kommission übermittelt Rumänien eine mit Gründen versehene Stellungnahme, da das Land die EU-Rechtsvorschriften für das Bejagen von Vögeln nicht einhält. Nach Auffassung der Kommission gewährleisten die nach rumänischem Recht festgelegten Jagdzeiten nicht den in der Richtlinie geforderten vollständigen Schutz.
Die Vogelschutzrichtlinie, die älteste und eine der wichtigsten Naturschutzvorschriften der EU, regelt den umfassenden Schutz aller in der Europäischen Union heimischen wildlebenden Vogelarten. Die unter die Richtlinie fallenden Gebiete sind Teil von Natura 2000, des EU-Netzes von geschützten natürlichen Gebieten. Die Richtlinie erkennt die Jagd als legitime Tätigkeit an und sieht eine umfassende Regelung für das Jagdmanagement vor, um die Nachhaltigkeit dieser Praktik zu gewährleisten. Unter anderem muss sichergestellt werden, dass die Vögel nicht in Zeiten bejagt werden, in denen sie besonders verwundbar sind, wie beispielsweise während ihres Rückzugs zu den Nistplätzen oder während der Brut- und Aufzuchtzeit.