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EU-Kommission fordert von den Mitgliedstaaten GAP-Gelder in Höhe von 214,6 Mio. EUR zurück

Reference: IP/09/1375 Date: 29/09/2009

IP/ 09/1375

Brüssel, den 29. September 2009

Kommission fordert von den Mitgliedstaaten GAP-Gelder in Höhe von 214,6  Mio. EUR zurück

Die Europäische Kommission hat heute beschlossen, EU-Agrargelder in H öhe von insgesamt 214,6 Mio. EUR, die von den Mitgliedstaaten vorschriftswidrig verwendet wurden, wiedereinzuziehen. Die Gelder fließen aufgrund der Nichteinhaltung von EU-Vorschriften über die Agrarausgaben bzw. aufgrund von unzureichenden Kontrollverfahren in den Gemeinschafts­haushalt zurück. Die Mitgliedstaaten sind für die Auszahlung und Prüfung der Ausgaben im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zuständig, während sich die Kommission vergewissern muss, dass die Mitgliedstaaten die Mittel vorschriftsmäßig verwendet haben.

Die für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zuständige Kommissarin Mariann Fischer Boel sagte zu dieser Entscheidung: „Die Kommission übt weiter Druck aus, um sicherzustellen, dass die Art und Weise, wie die Gelder verwendet werden, optimal kontrolliert wird. Das System funktioniert besser denn je, und wir werden uns auch weiter um ständige Verbesserungen bemühen.“

Wichtigste finanzielle Berichtigungen

Mit dieser neuesten Entscheidung ergehen Rückforderungen an Österreich, Belgien, die Tschechische Republik, Deutschland, Spanien, Finnland, Frankreich, Groß­britannien, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Litauen, Malta, die Niederlande, Polen, Portugal und Slowenien. Hier die wichtigsten Einzelberichtigungen:

  • 48 ,1 und 22,9 Mio. EUR (für die Haushaltsjahre 2007 und 2006) werden Frankreich wegen Mängeln bei den Vor-Ort-Kontrollen und fehlerhafter Anwendung von Sanktionen im Bereich der Cross-Compliance angelastet.

  • 31 ,7 Mio. EUR werden von Spanien wegen Mängeln bei Schlüssel- und Zusatzkontrollen und fehlerhafter Anwendung von Sanktionen im Sektor Olivenölerzeugung zurückgefordert.

  • 16 ,6 Mio. EUR müssen von den Niederlanden wegen Mängeln des Systems zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen, unzureichender Verwal­tungskontrollen und Vor-Ort-Kontrollen sowie wegen Nichtanwendung von Sanktionen zurückgezahlt werden.

  • 1 2,0 Mio. EUR werden Ungarn wegen Mängeln des Systems zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen und anderen Mängeln bei den Flächenkontrollen angelastet.

  • 10 ,0 Mio. EUR sind von Polen wegen der unzureichenden Qualität und Anzahl der Kontrollen bei zwei Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums zurückzuzahlen.

Einzelheiten zum jährlichen Rechnungsabschlussverfahren finden sich in MEMO/06/178 und im Factsheet „Umsichtige Verwaltung des Agrarhaushalts“, abrufbar im Internet unter: http://ec.europa.eu/agriculture/fin/clearance/factsheet_de.pdf .


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