EU: Kommission will Umsetzung des Umweltrechts verbessern
Pressemitteilung IP/08/1726 Brüssel, den 18 November 2008
Die Kommission hat Pläne erarbeitet, um die Umsetzung der etwa 200 EU-Rechtstexte zum Umweltschutz zu verbessern. Dies ist Teil einer 2007 angekündigten umfassenden Strategie der Kommission zur verbesserten Umsetzung des Gemeinschaftsrechts und fällt zusammen mit der Veröffentlichung des neuen Jahresberichts der Kommission über die Kontrolle der Anwendung des Gemeinschaftsrecht. Die Mitteilung betont die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, durch die sichergestellt wird, dass die innerstaatlichen Durchführungsvorschriften ordnungsgemäß sind, rechtzeitig erlassen werden und die gemeinsamen Ziele wirksam umgesetzt werden. Bei anhaltenden ernsten Problemen – wie z. B. der Duldung illegaler Mülldeponien oder vielfachen Versäumnissen bei der Behandlung städtischer Abwässer – wird die Kommission strategische Rechtsschritte anstelle von Einzelmaßnahmen ergreifen.
Hierzu erklärte Umweltkommissar Stavros Dimas: „Wir müssen dafür sorgen, dass Europa die beschlossenen Umweltmaßnahmen tatsächlich in die Praxis umsetzt. Im Lichte dieser Mitteilung freue ich mich, mit den Mitgliedstaaten noch enger zusammenarbeiten zu können. Hierzu zählt die Erarbeitung von Rechtsvorschriften hoher Qualität ebenso wie die Schaffung guter Voraussetzungen für die Anwendung dieser Rechtsvorschriften. Dort, wo sich Probleme einfacher und schneller lösen lassen, sollten diese Lösungen angewandt werden. Sollten aber rechtliche Schritte erforderlich sein, so will sie die Kommission so effizient und konsequent wie möglich gestalten."
Derzeitige Probleme bei der Umsetzung
Die Anwendung der EU-Umweltvorschriften erfordert besondere Anstrengungen zur Verbesserung der Infrastruktur, zur Schaffung geeigneter verwaltungstechnischer Voraussetzungen und zur Unterstützung der Bürgerbeteiligung.
Das Regelwerk der EU-Umweltvorschriften ist ehrgeizig und breit angelegt und erstreckt sich auf Fragen wie Klimawandel, Abfallbewirtschaftung, Schutz der Wasserressourcen und biologische Vielfalt ebenso wie auf die Kontrolle von Chemikalien oder die Umweltfolgenabschätzung. Diese Vorschriften müssen unter verschiedenartigen natürlichen Bedingungen und unter sehr unterschiedlichen nationalen und regionalen Verwaltungsvoraussetzungen angewandt werden, und dies häufig in Situationen von grenzübergreifender Tragweite.
Dies kann bei der Durchführung zu Problemen führen. Zu nennen sind insbesondere
- unzureichende Einhaltung von Fristen und mangelnde Genauigkeit beim Erlassen nationaler oder regionaler Vorschriften,
- Kenntnislücken und mangelnde Sensibilisierung in nationalen und regionalen Verwaltungen,
- Unzulänglichkeiten bei den Verwaltungskapazitäten,
- unzulängliche nationale und regionale Durchsetzungsvorschriften und -praktiken,
- unzureichende oder aufgeschobene Investitionen in die notwendigen Infrastrukturen zur Eindämmung der Umweltverschmutzung.
Wichtigste Maßnahmen der Kommission
Verbesserungen bei der Umsetzung lassen sich am ehesten erzielen, wenn Maßnahmen kombiniert werden, die verschiedenen Aspekten der Umsetzung Rechung tragen; diese Maßnahmen werden daher vorrangig berücksichtigt.
- Verhütung von Rechtsverstößen. Die gute Umsetzung beginnt mit der Verhütung von Rechtsverstößen. Dies wird in der Mitteilung anerkannt, indem auf die Notwendigkeit hingewiesen wird, die EU-Vorschriften sachgemäß zu konzipieren und zu entwerfen. Ebenso notwendig sind stichhaltige Informationen darüber, wie diese Vorschriften in der Praxis funktionieren. Die Gemeinschaftsfonds können den Mitgliedstaaten helfen, die Vorschriften ordnungsgemäß anzuwenden, und sie in die Lage versetzen, erforderliche Großinvestitionen wie z. B. die Modernisierung der Wasserversorgung vorzunehmen. Leitfäden, strukturierter Dialog und unterstützende Maßnahmen wie etwa diejenigen, die im Vorfeld zum EU-Beitritt vorgesehen sind, können die Durchführung auf nationaler Ebene unterstützen. Auch vergleichende „Leistungsanzeiger", die aufzeigen, wie die Mitgliedstaaten bestimmte Aufgaben ausführen, können Anreize bieten, größere Anstrengungen zu unternehmen.
- Gemeinsam mit den Mitgliedstaaten an der Lösung von Problemen arbeiten, auf die Bürger und NGO aufmerksam gemacht haben. Guter Umweltschutz erfordert die Einbeziehung der Bürger. Die NGO spielen auch eine wichtige Rolle bei der Feststellung von Problemen und der Sensibilisierung für Umweltfragen. Deshalb ist die Kommission bestrebt, die gute Durchführung der Vorschriften für die „Rechte der Umwelt" sicherzustellen, und unterstützt die Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen, konstruktiv auf einzelne Belange einzugehen. Um Mitarbeitern der nationalen Behörden und Bürgern zu helfen, wird in den Vertretungen der Kommission in Madrid, Lissabon, Rom und Warschau versuchsweise eine Beratung in umweltrechtlichen Fachfragen angeboten.
- Mehr strategische und nachdrückliche Durchsetzungsmaßnahmen. Um die Wirksamkeit ihrer Durchsetzungsmaßnahmen zu erhöhen, wird sich die Kommission auf die Rechtsverstöße konzentrieren, die grundlegend oder systembedingt sind. Hierzu zählen wesentliche Mängel bei den nationalen Durchführungsvorschriften sowie Fragen wie die weitverbreitete Duldung illegaler Mülldeponien, schwerwiegende Genehmigungslücken in wichtigen Wirtschaftszweigen und Versäumnisse bei der Ausweisung wichtiger Naturgebiete.
- Dialog mit dem Europäischen Parlament. Das Europäische Parlament leitet verschiedene umsetzungsbedingte Probleme an die Kommission weiter. Die Kommission schätzt diesen Informationsaustausch und wird auch weiterhin eng mit den Organen zusammenarbeiten, um die Anwendung der Rechtsvorschriften zu verbessern.
Generell werden die umfassenderen Pläne der Kommission zur Verbesserung der Umsetzung, wie sie 2007 in der Mitteilung der Kommission „Ein Europa der Ergebnisse – Anwendung des Gemeinschaftsrechts"[1] dargelegt wurden, mit dieser Mitteilung für den Umweltbereich konkret mit Inhalt gefüllt.
Weitere Informationen unter:
Mitteilung über die Umsetzung des Umweltrechts der Europäischen Gemeinschaft
http://ec.europa.eu/environment/legal/law/index.htm
Informationen über die Umsetzung des Umweltrechts in der Europäischen Gemeinschaft
http://ec.europa.eu/environment/legal/implementation_en.htm
http://ec.europa.eu/environment/legal/law/pubs.htm
[1] KOM/2007/502 endg.