EuGH - Urteil Kommission ./. Belgien
Rechtssache C-100/08
Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 10. September 2009 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Königreich Belgien
(Rechtssache C-100/08)1
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen die Art. 28 EG und 30 EG - Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten - Regelung über den Besitz und die Vermarktung in Gefangenschaft geborener und gezüchteter Vögel, die in anderen Mitgliedstaaten rechtmäßig auf den Markt gebracht wurden)
Verfahrenssprache: Niederländisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: S. Pardo Quintillán und R. Troosters)
Beklagter: Königreich Belgien (Prozessbevollmächtigte: T. Materne und Rechtsanwalt G. Van Calster)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen Art. 28 EG - Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten - Verbot des Besitzes bestimmter in anderen Mitgliedstaaten rechtmäßig vermarkteter Vögel
Tenor
Das Königreich Belgien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 28 EG verstoßen, dass es
die Einfuhr, den Besitz und den Verkauf in Gefangenschaft geborener und gezüchteter Vögel, die in anderen Mitgliedstaaten rechtmäßig auf den Markt gebracht wurden, einschränkenden Voraussetzungen unterwirft, die die betroffenen Marktteilnehmer verpflichten, die Markierung der Vögel so zu ändern, dass sie den speziellen Anforderungen der belgischen Rechtsvorschriften entspricht, und weder die in anderen Mitgliedstaaten anerkannte Markierung noch die nach der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels ausgestellten Bescheinigungen anerkennt;
den Händlern nicht die Möglichkeit gibt, Befreiungen vom Verbot des Besitzes einheimischer europäischer Vögel, die in anderen Mitgliedstaaten rechtmäßig auf den Markt gebracht wurden, zu erlangen.
Das Königreich Belgien trägt die Kosten.
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1 - ABl. C 128 vom 24.5.2008.