Europäische Kommission schlägt Verbesserung des Zugangs der Öffentlichkeit zu Dokumenten der EU-Organe vor
EU Kommission Pressemitteilung IP/08/661 vom 30. 4. 2008
Reference:
IP/08/661
Brüssel, 30. April 2008
Europäische Kommission schlägt Verbesserung des Zugangs der Öffentlichkeit zu Dokumenten der EU-Organe vor
Die Kommission hat heute Änderungen der Vorschriften für den Zugang zu Dokumenten der EU-Organe angenommen. Diese Änderungen verdeutlichen das Streben der Kommission nach Transparenz und aktualisieren die Vorschriften im Lichte der jüngsten Rechtsprechung. Ferner sollen sie den EU-Organen ermöglichen, besser auf die Anfragen der Bürgerinnen und Bürger einzugehen.
Der Präsident der Europäischen Kommission, José Manuel Barroso, erklärte: „Zu Beginn meiner Amtszeit habe ich auf die Notwendigkeit einer Verstärkung der Transparenz unserer Arbeit hingewiesen. Die geltenden Vorschriften für den Zugang zu Dokumenten erfüllen durchaus ihren Zweck. Die geplanten Änderungen dienen dazu, der Entwicklung der Rechtsprechung des Gerichtshofs Rechnung zu tragen, und sollen den Zugang der europäischen Bürger zu Dokumenten weiter verbessern.“
Die für institutionelle Beziehungen und Kommunikationsstrategie zuständige Vizepräsidentin Margot Wallström sagte: „Unser Ziel besteht darin, die Transparenz zu verstärken, den Zugang zu erweitern und die Sensibilisierung und das Verständnis zu fördern. Es geht hier um ein grundlegendes demokratisches Prinzip: das Recht der Bürger auf Information. Der Zugang zu Dokumenten ist ein wichtiges Instrument der Demokratie, das wir nun ausbauen wollen."
Der Kommissionsvorschlag für einen neuen, konsolidierten Text legt mehr Gewicht auf die aktive Informationsverbreitung und passt die Verordnung an die Bestimmungen des Århus-Übereinkommens über den Zugang zu Informationen in Umweltangelegenheiten an. Ferner wird der Begriff „Dokument“ genauer definiert, um z. B. Auszüge aus elektronischen Datenbanken in gedruckter Form oder als elektronische Datei einzuschließen.
Der vorgeschlagene Text präzisiert außerdem den Schutz von Dokumenten im Zusammenhang mit laufenden Untersuchungen. Dadurch wird für mehr Rechtsklarheit gesorgt, ohne jedoch die Zugänglichkeit einzuschränken.
Die Kommission schlägt ferner vor, Namen und Funktion von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit handeln, Dokumente der Mitgliedstaaten und schriftliche Eingaben der Organe bei den Gerichten der Europäischen Union zugänglich zu machen. Diese Änderungen orientieren sich an deren jüngster Rechtsprechung.
Nach dem EG-Vertrag haben die Bürger und Einwohner der Europäischen Union ein Recht auf Zugang zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission. Die Grundsätze dieses Zugangsrechts sind in der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 geregelt, die seit dem 3. Dezember 2001 angewandt wird.
Als die Kommission im November 2005 ihre Bemühungen um mehr Transparenz aufnahm (Europäische Transparenzinitiative), beschloss sie zugleich, diese Verordnung zu überprüfen.
So veröffentlichte die Kommission zunächst ein Grünbuch und veranstaltete im Frühjahr 2007 eine umfassende öffentliche Anhörung.
Die von der Kommission heute vorgelegten Änderungen stützen sich auf die Ergebnisse dieser Anhörung sowie auf Empfehlungen des Europäischen Parlaments und die Rechtsprechung der Gerichte der Europäischen Union.