Klimawandel: Beginn der förmlichen Verhandlungen zum neuen UN-Klimaschutzabkommen - weitere Anstrengungen notwendig
EU-Kommission Pressemitteilung IP/08/475 vom 28. März 2008
Die Europäische Union wird auf konkreten Fortschritten bestehen, wenn am 31. März in der thailändischen Hauptstadt Bangkok die förmlichen Verhandlungen über ein neues UN-Klimaschutzabkommen beginnen. Die einwöchige Tagung stellt die erste Verhandlungssitzung dar, seit auf der UN‑Klimakonferenz vom letzten Dezember in Bali beschlossen wurde, bis Ende 2009 ein neues Abkommen zu schließen. Das neue Abkommen soll in Kraft treten, wenn das Kyoto-Protokoll zur Verringerung der Treibhausgasemissionen von Industrieländern 2012 ausläuft.
Hierzu erklärte EU-Umweltkommissar Stavros Dimas: „Die Konferenz von Bali brachte den Durchbruch, den Europa gewollt hat, und jetzt müssen alle Vertragsparteien weitere Anstrengungen leisten, um die Verhandlungen bis Ende nächsten Jahres zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Der Klimawandel ist die wichtigste langfristige Herausforderung, vor der die Welt heute steht, und wir brauchen ein weltweites Abkommen mit mutigen Schritten, damit die globale Klimaerwärmung nicht die vorhergesagten verheerenden Ausmaße annimmt. Die Europäische Union ist auch jetzt wieder entschlossen, mit gutem Beispiel voranzugehen, wie wir mit unserem ehrgeizigen Maßnahmenpaket vom Januar zur Bekämpfung des Klimawandels und für erneuerbare Energien gezeigt haben."
Von Bali nach Kopenhagen
Nach zwei Jahren der informellen Beratungen über künftige internationale Maßnahmen wurde auf der Konferenz von Bali beschlossen, Verhandlungen über ein weltweites Klimaschutzübereinkommen für die Zeit nach 2012 einzuleiten und diese auf der UN-Klimakonferenz im Dezember 2009 in Kopenhagen abzuschließen. Außerdem wurde in Bali ein Zeitplan für die Verhandlungen mit den wichtigsten Themen des neuen Übereinkommens vereinbart (vgl. MEMO/07/588).
Wie schon bei den bisherigen informellen Beratungen finden die Verhandlungen zweigleisig statt, zum einen mit allen 192 Vertragsparteien des UN‑Rahmenübereinkommens über Klimaänderungen (UNFCCC), einschließlich der Vereinigten Staaten, und zum anderen mit den 178 Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls, um die künftigen Emissionsziele für Industrieländer festzusetzen.
Das Treffen von Bangkok bildet die erste Sitzung der neuen Ad-hoc-Arbeitsgruppe zur langfristigen Zusammenarbeit im Rahmen des Übereinkommens. Die EU möchte, dass ein umfassender Beschluss über einen konkreten und detaillierten Arbeitsplan erreicht wird, der die Kernfragen des mit dem künftigen Übereinkommen („gemeinsames Konzept“) angestrebten Ziels, nämlich Verringerung der Emissionen, Anpassung an den Klimawandel sowie Technologietransfer und Finanzen, abdeckt. Der Arbeitsplan sollte u. a. die Privatwirtschaft und Nichtregierungsorganisationen wirksam einbinden und auf die nächste jährliche UN-Klimakonferenz im Dezember 2008 in der polnischen Stadt Posen vorbereiten.
Parallel dazu hält die bestehende Ad-hoc-Arbeitsgruppe zu den weiteren Verpflichtungen für die Vertragsparteien von Anhang I des Kyoto-Protokolls den ersten Teil ihrer fünften Sitzung ab. Dabei soll erörtert werden, wie die Industrieländer die künftigen Emissionsreduktionsziele erreichen können, wobei insbesondere folgende Themen behandelt werden:
- die künftige Bedeutung der Mechanismen für umweltverträgliche Entwicklung und für gemeinsame Projektdurchführung, die nach Auffassung der EU reformiert werden müssen, um weiterhin wirksam zu bleiben;
- die künftigen Verbuchungsregeln für Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft, die verbessert werden müssen, um ihrer Bedeutung für die Verringerung von Emissionen gerecht zu werden, Kohlenstoffsenken stärker zu berücksichtigen und die Versorgung mit nachhaltigen Biokraftstoffen und Hölzern fortzuentwickeln;
- welche Treibhausgase angegangen werden müssen und welche Sektoren bei künftigen Maßnahmen, die auch die Emissionen des internationalen Flugverkehrs und der Seeschifffahrt erfassen sollten, einbezogen werden müssen.
Vorreiterrolle der EU
Für die EU ist entscheidend, dass das anstehende weltweite Übereinkommen als Begrenzungsziel eine globale Klimaerwärmung von höchstens 2°C über dem vorindustriellen Wert festsetzt, damit verhindert wird, dass der Klimawandel gefährliche Ausmaße annimmt, die unumkehrbare und möglicherweise katastrophale Veränderungen auslösen könnten. Die Einhaltung einer solchen Obergrenze setzt jedoch voraus, dass die weltweiten Treibhausgasemissionen bis Mitte dieses Jahrhunderts um mehr als 50 % der Menge von 1990 reduziert werden.
Als ersten Schritt schlägt die EU vor, dass die Industrieländer sich verpflichten, ihre gemeinsamen Emissionen bis 2020 auf 30 % unter dem Niveau von 1990 zu senken. Die Staats- und Regierungschefs der EU haben hier eine Verpflichtung seitens der EU in Aussicht gestellt, die Emissionen in diesem Umfang zu senken, wenn andere Industrieländer vergleichbaren Verringerungen zusagen und die wirtschaftlich stärkeren Länder einen Beitrag leisten, der ihren Möglichkeiten entspricht.
Ferner haben die EU-Staats- und Regierungschefs angekündigt, dass sie - unabhängig von den Beschlüssen anderer Länder - ihre Emissionen im selben Zeitraum um mindestens 20 % senken werden, um Europa zu einem in hohem Maße energieeffizienten Wirtschaftsraum mit geringem Kohlenstoffausstoß umzugestalten.
Das Maßnahmenpaket vom Januar zum Klimaschutz und für erneuerbare Energien (vgl. IP/08/80, MEMO/08/34, MEMO/08/35, MEMO/08/36, MEMO/08/33) ist ein wichtiger Schritt zur Verwirklichung dieser Ziele und ein deutliches Signal an die restliche Welt, das zeigt, dass die EU es mit der Bekämpfung des Klimawandels ernst meint.
Weitere Schritte
In Bangkok wird die erste der vier für dieses Jahr geplanten Verhandlungssitzungen abgehalten. Die zweite Sitzung soll im Juni (Bonn), die dritte Ende August (Sitzungsort steht noch nicht fest) und die vierte im Dezember während der UN‑Konferenz in Posen stattfinden.
Weitere Informationen unter:
Website der DG ENV zum Klimawandel (englisch): http://ec.europa.eu/environment/climat/home_en.htm