Personal tools
You are here: Home Neuigkeiten OVG Bautzen - Keine vorläufige Zulassung des Bürgerbegehrens für Elbtunnel am Waldschlößchen
Document Actions

OVG Bautzen - Keine vorläufige Zulassung des Bürgerbegehrens für Elbtunnel am Waldschlößchen

Pressemitteilung vom 08.10.2008

 Keine vorläufige Zulassung des Bürgerbegehrens für Elbtunnel am Waldschlößchen


Die Landeshauptstadt Dresden ist zur vorläufigen Zulassung des Bürgerbegehrens „Welterbe erhalten durch Elbtunnel am Waldschlößchen“ nicht verpflichtet. Dies hat das  Sächsische Oberverwaltungsgericht mit heute bekannt gegebenen und in der Anlage beigefügtem Beschluss entschieden. Damit bestätigte es eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden vom 20.5.2008 (7 L 259/08), welches ebenfalls eine einstweilige Verpflichtung der Landeshauptstadt abgelehnt hatte.

Die einstweilige Anordnung war beantragt worden, nachdem der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt den eine Zulässigkeit des eingereichten Bürgerbegehrens feststellenden Stadtratsbeschluss beanstandet hatte, so dass dieser Beschluss nicht vollzogen werden konnte.

Zur Begründung führte der 4. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts unter Vorsitz seines Präsidenten Erich Künzler aus, dass die Voraussetzungen für eine einstweilige Zulassung des Bürgerbegehrens nicht vorlägen. Es sei nicht offensichtlich, dass das Bürgerbegehren insgesamt zulässig sei und ohne dessen vorläufige Durchführung ein nicht mehr wieder gutzumachender, unzumutbarer Nachteil drohe. Es sei schon sehr zweifelhaft, ob das auf eine Änderung eines Stadtratsbeschlusses gerichtete Bürgerbegehren - wie von § 25 Abs. 2 Satz 3 SächsGemO gefordert - binnen 2 Monaten nach der angegriffenen Beschlussfassung eingereicht worden sei. Es spreche viel dafür, dass sich der Stadtrat zuletzt am 12.6.2007 für den Bau der Waldschlösschenbrücke ausgesprochen habe. Der Antrag auf Durchführung des Bürgerbegehrens zum Elbtunnel sei hingegen erst am 11.3.2008 übergeben worden. Die Zweimonatsfrist könne auch nicht im Hinblick auf eine drohende Aberkennung des Weltwerbetitels als gewahrt angesehen werden. Diese Aberkennung drohe spätestens seit dem Beschluss des Welterbekomitees vom 11.7.2006.

Ebenfalls zweifelhaft sei es, ob das Bürgerbegehren den gesetzlich geforderten Vorschlag zur Kostendeckung des geforderten Elbtunnels enthalte. Erhebliche Zweifel ergäben sich jedenfalls daraus, dass die Förderzusage des Freistaates Sachsen für den planfestgestellten Verkehrszug der Waldschlößchenbrücke wohl nicht ohne weiteres auf einen - erst noch zu planenden - Elbtunnel übertragen werden könne, dessen Förderfähigkeit bisher nicht einmal geprüft werden konnte. Ebenso wenig verstehe es sich von selbst, dass Kostenzusagen Dritter (genannt werden DREWAG, Stadtentwässerung Dresden und DVB AG) für eine wesentlich geänderte Elbquerung, die erst in mehreren Jahren realisiert werden könnte, unverändert aufrechterhalten blieben.

Der Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

Navigation
 

Powered by Plone CMS, the Open Source Content Management System

This site conforms to the following standards: