OVG Magdeburg - Beschluss im Verfahren des BUND gegen die Wasser- und Schifffahrtsdirektion wegen wasserstraßenrechtlicher Maßnahmen an der Elbe
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 013/08
Magdeburg, den 10. September 2008
(OVG LSA) Beschluss im Verfahren des BUND gegen die Wasser- und Schifffahrtsdirektion wegen wasserstraßenrechtlicher Maßnahmen an der Elbe
Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat mit Beschluss vom 9. September 2008 der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost aufgegeben, bis zu einer eigentlichen Entscheidung über die Beschwerde des BUND gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dessau-Roßlau vom 4. September 2008 (Aktenzeichen des Verwaltungsgerichts: 1 B 178/08 DE) sicherzustellen, dass die Bauarbeiten an Buhnen sowie die Aufschüttung von Deckwerk an der Elbe - vorläufig - eingestellt werden. Das Oberverwaltungsgericht weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich noch nicht um die eigentliche Beschwerdeentscheidung handelt, sondern dieser Beschluss nur verhindern soll, dass während des laufenden gerichtlichen Beschwerdeverfahrens „vollendete Tatsachen“ geschaffen werden. Zu den zwischen den Beteiligten streitigen rechtlichen und tatsächlichen Fragen hat sich das Oberverwaltungsgericht noch nicht geäußert. Auch vor dem Hintergrund, dass der BUND noch bis Anfang Oktober 2008 Gelegenheit hat, seine Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dessau-Roßlau abschließend zu begründen, kann ein genauer Termin für die eigentliche Beschwerdeentscheidung des Oberverwaltungsgericht derzeit noch nicht benannt werden (Aktenzeichen des OVG: 2 M 195/08).