Umwelt: Kommission verlangt von Mitgliedstaaten Angaben über PM10-Belastung
Reference: IP/08/1112 Date: 08/07/2008
Brüssel, den 8 Juli 2008
Umwelt: Kommission verlangt von Mitgliedstaaten Angaben über PM10-Belastung
Die Europäische Kommission hat von 23 Mitgliedstaaten Angaben über die Maßnahmen angefordert, die sie zur Einhaltung der EU-Standards für die Luftqualität in Bezug auf die Belastung mit PM10-Partikeln getroffen haben. Diese grobkörnigen Partikel, die von der Industrie und von Fahrzeugen emittiert werden, können Asthma, Herz-Kreislaufprobleme und Lungenkrebs verursachen und die Lebenserwartung verringern. Die Anfrage der Kommission erfolgt im Anschluss an das Inkrafttreten der neuen großen EU-Richtlinie zur Luftqualität am 11. Juni, die den Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen in begrenztem Umfang zusätzliche Zeit bis zur Einhaltung des PM10 -Grenzwerts einräumt.
Fristverlängerungen
Die neue Richtlinie[1] (siehe MEMO07/571 und IP/08/570) setzt ehrgeizige, kosteneffiziente Ziele zum Schutz der menschlichen Gesundheit und zur Verbesserung der Luftqualität bis 2020. Angesichts der Schwierigkeiten, die viele Mitgliedstaaten bei der Einhaltung einiger EU-Luftqualitätsstandards haben, enthält die Richtlinie jedoch auch die Möglichkeit einer begrenzten Fristverlängerung. Bei PM10-Grenzwerten, für die der verbindliche Standard seit 2005 in Kraft ist, kann diese Fristverlängerung bis 10. Juni 2011 laufen. Derzeit werden die PM10-Grenzwerte in schätzungsweise 40 % der Luftqualitätsgebiete in der EU nicht eingehalten.
Eine Fristverlängerung kann nur für die Gebiete eingeräumt werden, die hierfür die in der Richtlinie vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen; diese Voraussetzungen beziehen sich auf externe Faktoren, auf die die Mitgliedstaaten selbst keinen direkten Einfluss haben, wie z. B. grenzüberschreitende Einträge oder ungünstige Klimabedingungen. Außerhalb dieser Gebiete müssen die Luftqualitätsstandards schon heute in vollem Umfang eingehalten werden.
Am 26. Juni 2008 hat die Kommission eine Mitteilung[2] mit Hinweisen für die Mitgliedstaaten angenommen, die eine Fristverlängerung beantragen wollen. Bei der Prüfung dieser Anträge wird die Kommission insbesondere berücksichtigen, welche
Anstrengungen die Mitgliedstaaten unternommen haben, um bei den PM10-Grenzwerten die anfängliche Frist (1. Januar 2005) einzuhalten. Außerdem muss sie davon überzeugt sein, dass bis zum Ende der verlängerten Frist die Vorschriften in vollem Umfang eingehalten werden.
Im Lichte dieser Hinweise hat die Kommission die 23 Mitgliedstaaten angeschrieben, die 2006 eine Überschreitung der PM10-Grenzwerte gemeldet haben, und diese aufgefordert, bis 30. September 2008 mitzuteilen, welche Schritte sie zur Einhaltung unternommen haben. Dies betrifft alle Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Irland und Luxemburg, die 2006 keine Überschreitung der PM10-Grenzwerte gemeldet haben, sowie Bulgarien und Rumänien, die der EU erst 2007 beigetreten sind.
In den Schreiben weist die Kommission darauf hin, dass die Mitgliedstaaten ihre Anträge auf Fristverlängerung bis 31. Oktober 2008 stellen müssen. Werden bis zu diesem Zeitpunkt die Grenzwerte nicht eingehalten bzw. wird kein Antrag auf Fristverlängerung gestellt, so werden gegen den betreffenden Mitgliedstaat rechtliche Schritte eingeleitet.
PM10-Standard
Der PM10-Standard setzt sich aus zwei Grenzwerten zusammen:
- der Konzentration 50 Mikrogramm (µg)/m3, gemessen über einen Zeitraum von 24 Stunden; diese darf an höchstens 35 Tagen im Jahr überschritten werden;
- der Konzentration 40 µg/m3, gemessen über einen Zeitraum von einem Jahr; eine Überschreitung ist nicht zulässig.
Weitere Information:
Webseite der GD Umwelt zur neuen Richtlinie:
http://ec.europa.eu/environment/air/quality/legislation/directive.htm
Webseite mit der Überschreitung der Luftqualitätsnormen in den einzelnen Mitgliedstaaten:
http://ec.europa.eu/environment/air/quality/legislation/exceedances.htm
[1] Richtlinie 2008/50/EG
[2] KOM(2008) 403 endg.