Verwaltungsgericht Oldenburg legt Fragen zur Auslegung der FFH Richtlinie dem Europäischen Gerichtshof vor
Pressemitteilung vom 13.5.2008
VG legt Fragen zur Auslegung der FFH Richtlinie dem Europäischen Gerichtshof vor.
In dem Verfahren der Stadt Papenburg gegen die Bundesrepublik Deutschland betreffend die Aufnahme der Unter und Außenems in die Liste der nach der Europäischen Flora-, Fauna-, Habitat-Richtlinie (FFH- Richtlinie) zu schützenden Gebiete hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Oldenburg heute beschlossen, dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Auslegung der FFH Richtlinie vorzulegen.
Die Stadt Papenburg hatte am 20. Februar 2008 Klage erhoben, um der Bundesrepublik die Zustimmung zur Aufnahme des Gebietes "Außen und Unterems" in die Liste der FFH- Gebiete untersagen zu lassen. Sie befürchtet gravierende Nachteile für sich als Hafenstadt und insbesondere als Werftstandort. Die Bundesrepublik Deutschland vertritt dagegen die Auffassung, dass solche Interessen bei der Auswahl der FFH- Gebiete keine Rolle spielen dürften. Die Stadt Papenburg werde durch die beabsichtigte Zustimmung zur Liste der Schutzgebiete nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt. Außerdem könne die Stadt ihre Rechte geltend machen, nachdem das Gebiet unter Schutz gestellt sei.
Das Verwaltungsgericht hatte mit Beschluss vom 31. März 2008 (1 B 512/08) der Bundesrepublik Deutschland bis zum Abschluss des Klageverfahrens vorläufig untersagt, ihr Einvernehmen zu erteilen. In der heutigen mündlichen Verhandlung hat es nun beschlossen, dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorzulegen, ob die FFH- Richtlinie der Bundesregierung die Berücksichtigung anderer als naturschutzfachlicher Gründe erlaubt. Der Europäische Gerichtshof ist auch danach gefragt worden, ob zu diesen Gründen auch Belange von Gemeinden und Gemeindeverbänden, insbesondere deren Planungen, Planungsabsichten und andere Interessen im Hinblick auf die weitere Entwicklung des eigenen Gebietes gehören. Des weiteren hat das Gericht an den Europäischen Gerichtshof die Frage gerichtet, ob die Stadt Papenburg die von ihr geltend gemachten Interessen nicht auch noch nach Unterschutzstellung der Ems in einem späteren Gerichtsverfahren geltend machen könnte. Gegenstand des Vorlagebeschlusses ist auch die Frage, ob fortlaufende Unterhaltungsmaßnahmen in der Fahrrinne, die bereits endgültig genehmigt wurden, bei ihrer Fortsetzung nach Aufnahme des Gebietes in die FFH- Liste einer Verträglichkeitsprüfung nach europarechtlichen Vorschriften zu unterziehen sind.
Die Kammer hat ausgeführt, dass diese Fragen bisher vom Europäischen Gerichtshof bisher noch nicht entschieden worden seien. Für solche Fälle sieht der EG -Vertrag die Möglichkeit vor, dass nationale Gerichte den Europäischen Gerichtshof um eine Antwort bitten. Der Rechtsstreit ist damit noch nicht endgültig entschieden, sondern bleibt weiter vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg anhängig. Er ruht aber solange, bis der Europäische Gerichtshof über die ihm gestellten Fragen entschieden hat. Das Verwaltungsgericht entscheidet danach unter Berücksichtigung der Antworten abschließend über die Klage.
13.05.2008
Verwaltungsgericht Oldenburg
Pressesprecher
Schloßplatz 10
26122 Oldenburg