VG - Koblenz, Streit um Kirschbäume
Pressemitteilung Nr. 19/2009
Streit um Kirschbäume
Die SGD Nord hat ihre Beanstandungsklage gegen einen Widerspruchsbescheid der Stadt Koblenz bezüglich der Rodung von 19 Kirschbäumen zurückgenommen. Dies teilte das Verwaltungsgericht Koblenz mit.
Ein Koblenzer Landwirt beantragte bei der Stadt, ihm das Fällen der alten, hochstämmigen Kirschbäume zu genehmigen. Nach Rücknahme des Antrags erließ die Stadt noch einen ablehnenden Bescheid, in dem ausgeführt war, das betroffene Grundstück sei als generell schützenswerter Streuobstbestand anzusehen. Der Stadtrechtsausschuss der Stadt Koblenz hob den Bescheid indes auf den Wider-spruch des Landwirts auf.
Gegen diesen Widerspruchsbescheid erhob die SGD Nord Beanstandungsklage, die nach der Durchführung der mündlichen Verhandlung zurückgenommen wurde. Daraufhin stellte das Gericht das Verfahren ein.
(Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 24. April 2009, 7 K 1132/08.KO)