VGH München - Auch der 2. Bauabschnitt der B 15 neu darf gebaut werden
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Aktion Ausgeführt von Datum und Uhrzeit Kommentar Veröffentlichen Jochen Schumacher 06.11.2008 16:21 Keine Kommentare
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
- Pressemitteilung -
Auch der 2. Bauabschnitt der B 15 neu darf gebaut werden
Mit Urteil vom 4. November 2008 wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) die Klagen zweier Landwirte gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Niederbayern für den zweiten Bauabschnitt der B 15 neu (Neufahrn i. Nb. - Ergoldsbach) ab.
Die Kläger hatten sich hauptsächlich gegen die Trassenwahl gewandt, die ihre landwirtschaftlichen Grundstücke unzumutbar durchschneide. Ferner hatten sie die Behandlung des europäischen und des nationalen Naturschutzrechts gerügt.
Der BayVGH erachtete die Trassenwahl der Regierung von Niederbayern als rechtsfehlerfrei. Da die Trasse der B 15 neu in der Vorausschau bereits Gegenstand des rechtskräftigen Urteils des BayVGH vom 22. Juli 2003 gewesen sei, das das Bundesverwaltungsgericht bestätigt habe, könnten die Kläger ohnedies nur noch die Feintrassierung rügen. Die Entscheidung der Planfeststellungsbehörde, die den Belangen des Naturschutzes und des Schutzes des Landschaftsbildes den Vorrang vor Belangen der Landwirtschaft eingeräumt habe, sei dabei nicht zu beanstanden. Der Vortrag der Kläger zum europäischen und nationalen Naturschutzrecht sei unsubstantiiert.
Die Revision gegen seine Entscheidung hat der BayVGH nicht zugelassen. Die Kläger können dagegen beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Nichtzulassungsbeschwerde erheben.
Die vollständigen Urteilsgründe werden in den nächsten Wochen erwartet.
(Bayer. Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 4. November 2008 Az. 8 A 07.40043)