Personal tools
You are here: Home Neuigkeiten VGH München - Auch der 2. Bauabschnitt der B 15 neu darf gebaut werden
Document Actions

VGH München - Auch der 2. Bauabschnitt der B 15 neu darf gebaut werden

Aktion Ausgeführt von Datum und Uhrzeit Kommentar
Veröffentlichen Jochen Schumacher 06.11.2008 16:21 Keine Kommentare
München, 04.11.2008

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
- Pressemitteilung -

Auch der 2. Bauabschnitt der B 15 neu darf gebaut werden

Mit Urteil vom 4. November 2008 wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) die Klagen zweier Landwirte gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Niederbayern für den zweiten Bauabschnitt der B 15 neu (Neufahrn i. Nb. - Ergoldsbach) ab.

Die Kläger hatten sich hauptsächlich gegen die Trassenwahl gewandt, die ihre landwirtschaftlichen Grundstücke unzumutbar durchschneide. Ferner hatten sie die Behandlung des europäischen und des nationalen Naturschutzrechts gerügt.

Der BayVGH erachtete die Trassenwahl der Regierung von Niederbayern als rechtsfehlerfrei. Da die Trasse der B 15 neu in der Vorausschau bereits Gegenstand des rechtskräftigen Urteils des BayVGH vom 22. Juli 2003 gewesen sei, das das Bundesverwaltungsgericht bestätigt habe, könnten die Kläger ohnedies nur noch die Feintrassierung rügen. Die Entscheidung der Planfeststellungsbehörde, die den Belangen des Naturschutzes und des Schutzes des Landschaftsbildes den Vorrang vor Belangen der Landwirtschaft eingeräumt habe, sei dabei nicht zu beanstanden. Der Vortrag der Kläger zum europäischen und nationalen Naturschutzrecht sei unsubstantiiert.

Die Revision gegen seine Entscheidung hat der BayVGH nicht zugelassen. Die Kläger können dagegen beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Nichtzulassungsbeschwerde erheben.

Die vollständigen Urteilsgründe werden in den nächsten Wochen erwartet.


(Bayer. Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 4. November 2008 Az. 8 A 07.40043)
Navigation
 

Powered by Plone CMS, the Open Source Content Management System

This site conforms to the following standards: