VGH München - Freistaat muss Planfeststellung für die Staustufe Pielweichs an der Isar bei Plattling nachbessern
München, 27.06.2008
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
- Pressemitteilung -
Freistaat muss Planfeststellung für die Staustufe Pielweichs an der Isar bei Plattling nachbessern
Nachdem Vergleichsverhandlungen gescheitert waren, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) mit am 27. Juni 2008 verkündetem Urteil über die Genehmigung für eine Stützkraftstufe zur Verhinderung der weiteren Eintiefung der Isar-Flusssohle bei Pielweichs entschieden.
Die Klagen des Bundes Naturschutz (BN) waren nur teilweise erfolgreich. Es fehle ihm die Klagebefugnis, soweit er sich gegen eine dem beklagten Freistaat Bayern zusätzlich für die Ableitung von Wasser erteilte, gehobene wasserrechtliche Erlaubnis gewendet habe. Nach Auffassung des Gerichts sei aber die Klage des BN insoweit erfolgreich, als die im Bescheid des Landratsamtes Deggendorf vom 15. April 2002 enthaltene Planfeststellung wegen Abwägungsmängeln nachbesserungsbedürftig sei. Es fehlten hier insbesondere Ausführungen zur Differenzierung zwischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Außerdem sei die Bewertung der Kraftwerksnutzung und der Verluste an Retentionsflächen widersprüchlich erfolgt.
Die Belange des europäischen Naturschutzrechts spielten in dem Verfahren keine Rolle.
Die Revision gegen die Urteile in den beiden Berufungsverfahren wurde nicht zugelassen. Hiergegen kann beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt werden.
Die vollständigen Entscheidungsgründe werden in den nächsten Wochen vorliegen.
(Bayer. Verwaltungsgerichtshof, Entscheidungen vom 27.6.2008, Az. 8 B 06.2340 und 8 B 06.2314)