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Verbandsklage nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigungen, Planfeststellungsverfahren und Bebauungspläne

Referent/innen: Günter Halama, Dr. Martin Kment, Dr. Wolfgang Schrödter 09.11.2009 in Frankfurt HE090839 € 245,00 (Nicht-Mitglieder € 295,00)

What
When 2009-11-09
from 10:00 to 17:30
Where Frankfurt/Main
Attendees Auf diesem Seminar treffen Sie:, Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Mitarbeiter von Gemeinden als Träger der Bauleitplanung, von Planfeststellungsbehörden und Genehmigungsbehörden - auch nach dem BImSchG - sowie Naturschutzbehörden. Von Interesse dürfte das Seminar auch für Vertreter von Umweltverbänden sowie von Vereinigungen der Wirtschaft, aus Rechtsabteilungen von Unternehmen, sowie die im Bau- und Umweltrecht tätigen Rechtsanwälte, Planer und Ingenieure sein.
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Nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (URG) können Umweltverbände seit dem 1.1.2007 auch gegen Projektgenehmigungen - insbesondere nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) - sowie gegen bedeutsame Bebauungspläne eine Umweltverbandsklage erheben. Wehrfähig ist dabei erstmals auch das gesamte Immissionsschutzrecht, soweit drittschützende Vorschriften, etwa des Lärmschutzes oder  der Luftverunreinigung verletzt sein können. Die ersten, kontroversen Gerichtsentscheidungen (z.B. Nieders. OVG vom 7.7.2008 und OVG NRW vom 5.3.2009) zeigen, dass diese in ihrer Reichweite umstrittene Klageform schon jetzt erhebliche praktische Bedeutung erlangt hat.  Im Spannungsfeld zwischen naturschutzfachlichen und wirtschaftlichen bzw. infrastrukturellen Belangen sehen sich die Beteiligten angesichts  der neuen Angriffsmöglichkeit durch die Umweltverbandsklage mit einer schwierigen Einschätzung der Realisierbarkeit der geplanten Projekte und fehlender Planungs- und Rechtssicherheit konfrontiert.

Die Referenten sind ausgewiesene Experten des Planungs-, Umwelt- und Naturschutzrechts und werden die zahlreichen im Zusammenhang mit der neuen Umweltverbandsklage stehenden Rechtsfragen eingehend erörtern, mit den Teilnehmern diskutieren und Hilfestellungen für die Anwendungspraxis geben.
Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Mitarbeiter von Gemeinden als Träger der Bauleitplanung, von Planfeststellungsbehörden und Genehmigungsbehörden - auch nach dem BImSchG - sowie  Naturschutzbehörden. Von Interesse dürfte das Seminar auch für Vertreter von Umweltverbänden sowie von  Vereinigungen der Wirtschaft, aus  Rechtsabteilungen von Unternehmen, sowie die im Bau-  und Umweltrecht tätigen Rechtsanwälte, Planer und Ingenieure sein.

PROGRAMMABLAUF:

In wechselnden Vorträgen und Diskussionen mit den Teilnehmern werden insbesondere folgende Themenbereiche behandelt.

10.00 Uhr  Seminarbeginn

I. Völkerrechtliche und europarechtliche Grundlagen
1. Aarhus-Konvention
2. Art. 10a UVP-RL und Art. 15a IVU-RL

II. Die Umweltverbandsklage gegen Projektgenehmigungen - insbesondere nach dem BImSchG
1. Die anfechtbaren Entscheidungen
2. Weitere Voraussetzungen
3. Das wehrfähige drittschützende Umweltrecht; Naturschutzrecht

III. Die Umweltverbandsklage gegen Bebauungspläne
1. Die anfechtbaren Bebauungspläne
2. Abgrenzung zu herkömmlichen Normenkontrollverfahren
3. Umfang der gerichtlichen Kontrolle

IV. Abgrenzung der Umweltverbandklage von der Naturschutzrechtlichen Verbandsklage
1. Die Umweltverbandsklage nach § 64 BNatSchG 2010; insbesondere: Bedeutung für den Habitat- und Artenschutz
2. Wahlrecht der Verbände oder Subsidiarität des URG

16:30 Uhr Ende des Seminars

Kaffeepausen: 11:15 Uhr und 15:00 Uhr
Gemeinsames Mittagessen 13:00 Uhr - 14:00 Uhr


Referent/innen

Günter Halama
Richter am Bundesverwaltungsgericht a.D., bis Juli 2006 Richter in dem u.a. für das Bau-, Planungs- und Umweltrecht zuständigen 4. Revisionssenat am Bundesverwaltungsgericht Leipzig. Herr Halama ist u.a. zusammen mit Herrn Prof. Dr. Dr. Berkemann Autor der -Erstkommentierungen zum BauGB 2004-, 1. Aufl. Bonn 2005, sowie
-Handbuch zum Recht der Bau- und Umweltrichtlinien der EG-, 1. Aufl. Bonn 2008, ferner auch Berkemann/Bunzel/Halama/Schmidt-Eichstaedt/Schrödter, BauGB 2004-Nachgefragt, 1. Aufl. Bonn 2006,
sämtlich im vhw-Verlag erschienen.


Dr. Martin Kment
Stellv. Geschäftsführer des Zentralinstituts für Raumplanung, Lehrbeauftragter der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster

Dr. Wolfgang Schrödter
Rechtsanwalt und Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages a.D., Mitautor des gleichnamigen Kommentars zum BauGB, Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum Bau- und Umweltrecht, Wedemark


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