Personal tools
You are here: Home Umweltinformationen Praxisdarstellung
Document Actions

Praxisdarstellung

Up one level
Recht auf Umweltinformation
 
Rang des Umweltinformationsrechts
 
Rechtsgrundlagen
 
Grundvoraussetzungen für einen Umweltinformationsanspruch
Die folgenden vier Grundvoraussetzungen sollen eine erste Orientierung geben. Sie gelten bei Umweltinformationsansprüchen auf allen Ebenen, also Kommune, Kreis, Bezirk, Land, Bund, EU. Allerdings kann es Abweichungen im Detail geben, so dass vor einem Umweltinformationsbegehren vorsichtshalber immer noch einmal ein Blick in das jeweils anwendbare Gesetzt geworfen werden sollte.
Vorprüfung bei Umweltinformationsansprüchen
Vor der Beantragung eines Rechts auf Zugang zu Umweltinformationen sind zunächst zwei Vorfragen anzustellen:
Informationsanspruch auf Bundesebene
 
Verfahrensfragen
Das UIG selbst enthält insbesondere in den §§ 4,5,7 verschiedene verfahrensrechtliche Regelungen. Da es sich bei der Gewährung von Umweltinformationen um ein Verwaltungsverfahren handelt, können ergänzend hierzu auch die Regelungen des allgemeinen Verwaltungsverfahrensrechts nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz angewendet werden. Dabei sind aber immer die europarechtlichen Vorgaben für eine zugangsfreundliche, die Informationsgewährung erleichternde und unterstützende Verfahrensgestaltung zu beachten.
Rechtsschutzmöglichkeiten
 
Kosten der Inanspruchnahme des Umweltinformationsrechts
 

Powered by Plone CMS, the Open Source Content Management System

This site conforms to the following standards: