Praxisdarstellung
Up one level
-
Recht auf Umweltinformation
-
-
Rang des Umweltinformationsrechts
-
-
Rechtsgrundlagen
-
-
Grundvoraussetzungen für einen Umweltinformationsanspruch
-
Die folgenden vier Grundvoraussetzungen sollen eine erste Orientierung geben. Sie gelten bei Umweltinformationsansprüchen auf allen Ebenen, also Kommune, Kreis, Bezirk, Land, Bund, EU. Allerdings kann es Abweichungen im Detail geben, so dass vor einem Umweltinformationsbegehren vorsichtshalber immer noch einmal ein Blick in das jeweils anwendbare Gesetzt geworfen werden sollte.
-
Vorprüfung bei Umweltinformationsansprüchen
-
Vor der Beantragung eines Rechts auf Zugang zu Umweltinformationen sind zunächst zwei Vorfragen anzustellen:
-
Informationsanspruch auf Bundesebene
-
-
Verfahrensfragen
-
Das UIG selbst enthält insbesondere in den §§ 4,5,7 verschiedene verfahrensrechtliche Regelungen. Da es sich bei der Gewährung von Umweltinformationen um ein Verwaltungsverfahren handelt, können ergänzend hierzu auch die Regelungen des allgemeinen Verwaltungsverfahrensrechts nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz angewendet werden. Dabei sind aber immer die europarechtlichen Vorgaben für eine zugangsfreundliche, die Informationsgewährung erleichternde und unterstützende Verfahrensgestaltung zu beachten.
-
Rechtsschutzmöglichkeiten
-
-
Kosten der Inanspruchnahme des Umweltinformationsrechts
-
|
«
|
May
2012
|
»
|
| Su |
Mo |
Tu |
We |
Th |
Fr |
Sa |
| | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
| 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 |
| 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 |
| 20 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 |
| 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | | |