Rang des Umweltinformationsrechts
Da die Teilnahme des Bürgers an politischen und rechtlichen Entscheidungen in einer offenen Zivilgesellschaft eine hohe Bedeutung besitzt und Transparenz für eine gelebte Demokratie unerlässlich ist, verleiht die Rechtsprechung der höchsten Europäischen Gerichte dem Umweltinformationsrecht Verfassungsrang mit der Qualität quasi eines Menschenrechts. Dies bedeutet, dass das Recht auf Umweltinformationen nur aus solchen Gründen verweigert werden darf, die Verfassungsrang haben und dieses Recht auch sonst nicht ohne verfassungsrechtlich legitimierten Grund eingeschränkt werden darf. Diese Vorgaben gelten auch für das deutsche Recht.