Rechtsschutzmöglichkeiten
Up one level- 8. Rechtsschutzmöglichkeiten
- 8.1. Rechtsschutz bei Informationsverweigerung durch staatliche Stellen
- 8.2. Rechtsschutz bei Informationsverweigerung durch private Stellen
- An sich können private Stellen immer nur vor den Zivilgerichten verklagt werden. Da die Gewährung des Zugangs zu Umweltinformationen aber als hoheitliche Aufgabe ausgestaltet wurde, wies der Gesetzgeber in § 6 Abs. 1 UIG konsequenterweise auch den Rechtsschutz in diesen Fragen den Verwaltungsgerichten zu. Aus dieser „Zwittersituation“ (Klage gegen Privatpersonen vor den Verwaltungsgerichten) ergeben sich Besonderheiten gegenüber dem allgemeinen Prozessrecht.
- 8.3. Rechtsschutz betroffener Dritter
- 8.4. Einstweiliger Rechtsschutz
- 8.5. In camera Verfahren
- 8.6. Anfallende Kosten bei Gerichtsverfahren