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Rechtsschutzmöglichkeiten

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8. Rechtsschutzmöglichkeiten
 
8.1. Rechtsschutz bei Informationsverweigerung durch staatliche Stellen
 
8.2. Rechtsschutz bei Informationsverweigerung durch private Stellen
An sich können private Stellen immer nur vor den Zivilgerichten verklagt werden. Da die Gewährung des Zugangs zu Umweltinformationen aber als hoheitliche Aufgabe ausgestaltet wurde, wies der Gesetzgeber in § 6 Abs. 1 UIG konsequenterweise auch den Rechtsschutz in diesen Fragen den Verwaltungsgerichten zu. Aus dieser „Zwittersituation“ (Klage gegen Privatpersonen vor den Verwaltungsgerichten) ergeben sich Besonderheiten gegenüber dem allgemeinen Prozessrecht.
8.3. Rechtsschutz betroffener Dritter
 
8.4. Einstweiliger Rechtsschutz
 
8.5. In camera Verfahren
 
8.6. Anfallende Kosten bei Gerichtsverfahren
 

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