Recht auf Umweltinformation
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass mangelnde Transparenz oft zu Entscheidungen auf Kosten der Umwelt führt. So verführt zum Beispiel bei der Zulassung umweltgefährdender Produkte oder umweltgefährdender Anlagen alleine die jahrelange Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Aufsichtsbehörden zu einer bestimmten Angleichung der Sichtweisen, etwa über die Toxizität bestimmter Stoffe oder die Wertigkeit bestimmter Naturgüter. Hinzukommt, dass die Überwachungsbehörden aus verschiedenen Gründen (Standortförderung, Steuereinnahmen, Beziehungen zu Unternehmern) ein Interesse an der Zulassung bestimmter Tätigkeiten haben. All dies kann dazu führen, dass „im stillen Kämmerlein“ auf Grund verengter, durch die Interessen der beteiligten Akteure geleiteten Grundannahmen auf technisch, wissenschaftlich, oder rechtlich falscher und zumindest fragwürdiger Basis umweltgefährdende Tätigkeiten zugelassen werden.
Aber auch auf politischer Ebene können intransparente Entscheidungsstrukturen zu Fehlsteuerungen führen. So wäre es z.B. mit einem wirksamen Umweltinformationsrecht nicht möglich gewesen, Jahrzehntelang zu behaupten, Atomstrom sei die günstigste Art der Stromerzeugung. Denn mit Hilfe des Umweltinformationsrechts wären der Öffentlichkeit die hohen zweistelligen Milliardensubventionen, welche der Steuerzahler für diese Branche aufbringen musste, nicht verborgen geblieben. Gleiches gilt für die angeblich hohe Förderung des Ökolandbaus, die in Wahrheit ein verschwindender Bruchteil der Summen darstellt, welche in die Förderung der Agro-industriellen und mit gentechnischen Methoden arbeitenden landwirtschaftlichen Massenproduktion fließt. Dies zeigt: das Recht auf Umweltinformation stellt vor allem ein Instrument zur Kontrolle behördlichen und politischen Handelns dar. Daneben dient es aber auch noch der Stärkung des Umweltbewusstseins, dem öffentlichen Austausch über solche Themen, der Sensibilisierung des Behördenhandelns für umweltrelevante Themen und schließlich der Verbreiterung des Wissens, auf dem umweltrelevante Entscheidungen getroffen werden.