Umsetzung in Europäisches Recht und Handlungsbedarf des nationalen Gesetzgebers
Am 25. Juni 1998 hat die EG das „Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten der UNECE (Aarhus-Konvention) unterzeichnet. Nachdem nunmehr die erforderliche Anzahl von Nationalstaaten diese Konvention radifiziert haben, ist sie völkerrechtsverbindlich.
Ziel der Konvention ist es, im Interesse des Schutzes des Einzelnen und künftiger Generationen ein Leben in einer der Gesundheit und dem Wohlergehen zuträglichen Umwelt zu gewährleisten. Die Konvention will dieses Ziel durch die Etablierung von Mindeststandards in drei Bereiche erreichen. Mithilfe dieser 3 „Säulen“ werden der Öffentlichkeit unterschiedliche Rechte einräumen.