Verwaltungsrecht Definition
Allgemeines Verwaltungsrecht
Das
Allgemeine Verwaltungsrecht betrifft das Recht der öffentlichen Verwaltung,
d.h. der Verwaltung
des Staates. Diese lässt sich in die Verwaltung des Staates im
organisatorischen Sinn, im materiellen und formellen Sinn aufteilen. Das
Allgemeine Verwaltungsrecht ist unabhängig von einzelnen Sachgebieten (Besonderes
Verwaltungsrecht) und stellt für das Verwaltungsverfahren und den Verwaltungsprozess
allgemein gültige Normen auf, von denen die Sondergebiete nur in Einzelfällen
abweichen. Geregelt ist das allgemeine Verwaltungsrecht in dem Verwaltungsverfahrensgesetz
(VwVfG), das vor allem die behördlichen Entscheidungsfindungsprozesse regelt, und
in der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO).
Besonderes Verwaltungsrecht
Das Besondere Verwaltungsrecht ist das Öffentliche Recht von
Sondergebieten. So umfasst es beispielsweise, das Bundesnaturschutzgesetz, das Umweltinformationsgesetz, das Baurecht, das Straßen- und
Straßenverkehrsrecht, das Bundesimmissionsschutzgesetz, das
Bundesbodenschutzgesetz usw.