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Verwaltungsrecht Definition

Allgemeines Verwaltungsrecht

Das Allgemeine Verwaltungsrecht betrifft das Recht der öffentlichen Verwaltung, d.h. der Verwaltung des Staates. Diese lässt sich in die Verwaltung des Staates im organisatorischen Sinn, im materiellen und formellen Sinn aufteilen. Das Allgemeine Verwaltungsrecht ist unabhängig von einzelnen Sachgebieten (Besonderes Verwaltungsrecht) und stellt für das Verwaltungsverfahren und den Verwaltungsprozess allgemein gültige Normen auf, von denen die Sondergebiete nur in Einzelfällen abweichen. Geregelt ist das allgemeine Verwaltungsrecht in dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), das vor allem die behördlichen Entscheidungsfindungsprozesse regelt, und in der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). 

Besonderes Verwaltungsrecht

Das Besondere Verwaltungsrecht ist das Öffentliche Recht von Sondergebieten. So umfasst es beispielsweise, das Bundesnaturschutzgesetz, das Umweltinformationsgesetz, das Baurecht, das Straßen- und Straßenverkehrsrecht, das Bundesimmissionsschutzgesetz, das Bundesbodenschutzgesetz usw.


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